Firmenethik und Verhaltenskodex

1. Einleitung/Präambel

Die Firma Herbst Engineering GmbH arbeitet nach gesetzlichen Richtlinien, aber auch nach strengen eigenen Maßstäben, und bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung.
Insoweit erwarten wir das gleiche Verhalten von allen unseren Mitarbeitern, aber auch von Lieferanten und Geschäftspartnern.
Bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden.
Zudem sind wir jederzeit bemüht, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern alle unsere Lieferanten und Geschäftspartner dazu auf, im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.
Für die zukünftige Zusammenarbeit vereinbaren die Vertragsparteien die Geltung der nachstehenden Regelungen für einen gemeinsamen Verhaltenskodex. Diese Vereinbarung soll als Grundlage für alle zukünftigen Lieferungen/Leistungen dienen und die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche Grundsätze und Anforderungen dieses Verhaltenskodex zu erfüllen.
Die Lieferanten und Geschäftspartner sind aufgefordert, ihre Subunternehmer ebenfalls vertraglich zur Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen zu verpflichten.
Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann für das Unternehmen Grund sein, die Geschäftsbeziehung einschließlich aller zugehörigen Lieferverträge zu kündigen.
Unser Verhaltenskodex stützt sich nicht nur auf nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen, wie beispielsweise die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, sondern auch auf die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen.
Diesen Standard erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern.

2. Anforderungen an Lieferanten/Geschäftspartner

Im Bereich der sozialen Verantwortung verweisen wir auf den Verhaltenskodex der internationalen Businesses Social Compliance Initiative (BSCI) und auf die Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labor Organisation; ILO).
In diesem Zusammenhang wird klargestellt, auch wenn das eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dass jede Form von Zwangsarbeit ausgeschlossen ist. Jederzeit muss die Arbeit freiwillig sein und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können. Zudem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, beispielsweise psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung, stattfinden. Es ist sicherzustellen, dass dies jederzeit unterbleibt.
Und ebenso ist jederzeit das Verbot der Kinderarbeit zu beachten. Die Lieferanten und Geschäftspartner sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten.
Darüber hinaus ist die faire Entlohnung ebenfalls ein wesentliches Kriterium unserer Zusammenarbeit. Die den Arbeitskräften gezahlte Vergütung hat sämtlichen anwendbaren Gesetzen zur Entlohnung zu entsprechen wozu z.B. natürlich auch Gesetze zum Mindestlohn oder zu den Überstunden gehören. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, ein Entgelt zu zahlen, welches sicherstellt, dass die Grundbedürfnisse der Arbeitskräfte gedeckt sind.
Auch faire Arbeitszeiten sind zu beachten, und die Arbeitszeiten müssen deshalb jederzeit den geltenden Gesetzen oder den Branchenstandards entsprechen. Überstunden sollen nur dann zulässig sein, wenn sie auf freiwilliger Basis erbracht werden und 12 Stunden pro Woche nicht übersteigen. Auch ist die wöchentliche Arbeitszeit zu begrenzen.
Die Vereinigungsfreiheit als Recht der Arbeitskräfte sollte ebenfalls bei unseren Geschäftspartnern/Lieferanten nicht ausgeschlossen sein. Das Recht also der Arbeitskräfte auf Vereinigungsfreiheit, auf Beitritt zu Gewerkschaften, auf Anruf der Arbeitskräftevertretung oder auch Mitgliedschaft in Betriebsräten muss jederzeit möglich sein, ohne dass beispielsweise die Arbeitskräfte Angst vor Repressalien oder Belästigungen zu befürchten haben.
Fernerhin ist das Diskriminierungsverbot jederzeit zu beachten. Eine Diskriminierung in jeglicher Form ist jederzeit unzulässig. Dies gilt z.B. für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, aber auch Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht eines jeden Einzelnen müssen respektiert werden.
Der Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz genießen natürlich ebenfalls höchste Priorität. Durch den Aufbau und die Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden die hierzu notwendigen Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden getroffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz– und Sicherheitsnorm- sowie – maßnahmen informiert und geschult.

Diese beispielhafte Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Wir gehen darüber hinaus nämlich auch davon aus, dass bei unseren Geschäftspartnern ein entsprechender Beschwerdemechanismus geschaffen wurde und auch der Umgang mit Rohstoffen jederzeit im Sinne einer verantwortungsvollen Sorgfaltspflicht erfolgt.
Die ökologische Verantwortung unseres Geschäftspartners ist uns nicht nur ein Anliegen, sondern ist eine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung unserer Geschäftsbeziehung. Insoweit sei nur verwiesen auf die etablierten Standards G AS oder auch beispielsweise ISO 14001.

Aber auch ein ethisches Geschäftsverhalten ist Grundlage unserer Firmenpolitik und daher ebenfalls Bestandteil einer geschäftlichen Zusammenarbeit. Hierbei ist der faire Wettbewerb, die Vertraulichkeit und auch der Datenschutz sowie die Beachtung und Schutz des geistigen Eigentums sowie die Integrität des Geschäftspartners unerlässlich.

3. Umsetzung

Wir erwarten von unseren Lieferanten/Geschäftspartnern, dass jederzeit Risiken identifiziert sowie angemessene Maßnahmen ergriffen werden. Im Falle eines Verdachts auf Verstöße sowie zur Absicherung von beispielsweise Lieferketten mit erhöhten Risiken fordern wir eine entsprechende Offenlegung.
Wir behalten uns jederzeit vor, die Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen zu überprüfen.
Gegenüber Lieferanten und Geschäftspartnern, die unsere Anforderungen nicht erfüllen, behalten wir uns das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Solche können in letzter Konsequenz auch zur Aussetzung oder sogar Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.

4. Kenntnisnahme/Einverständnis

Der Lieferant/Geschäftspartner verpflichtet sich, jederzeit verantwortungsvoll zu handeln und sich an die an aufgeführten Grundsätze/Anforderungen zu halten. Der Lieferant/Geschäftspartner bestätigt, dass er in wirksamer Weise den Arbeitnehmern, seinen Beauftragten, den Subunternehmen aber auch Lieferanten etc. den Inhalt dieses Verhaltenskodex nahebringt und versichert, dass alle erforderlichen Vorkehrungen ordnungsgemäß umgesetzt werden.
Der Lieferant/Geschäftspartner verpflichtet sich mit der Unterzeichnung dieses Dokuments, jederzeit verantwortungsvoll und gewissenhaft zu handeln und sich an die aufgeführten Grundsätze/Anforderungen zu halten.

Uwe Herbst
(Geschäftsführer)

Stand: 08.12.2018